Sabine Zwickert

NOTARIN IN EISENACH

Schenken und vorweggenommene Erbfolge


Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste  Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge  kommt dabei dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu. Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf eine künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge.

Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und  Geschäftsanteilen sowie künftige Schenkungen bedürfen der notariellen  Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte. Wir Notare sind  hierbei Ihr fachkundiger Helfer. Die zum Teil erheblichen steuerlichen Ersparnischancen sollten allerdings nicht den Blick dafür verstellen, dass eine Übergabe nur dann sinnvoll ist, wenn Übergeber und Übernehmer "reif" für die Vermögensübertragung sind und einander möglichst   vertrauen.

Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch lebzeitige  Übertragung oder durch letztwillige Verfügung erfolgen soll, sind die  jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Gegen eine  lebzeitige Übertragung spricht zunächst, dass dem Übertragenden der  Gegenstand entzogen wird. Die Rückforderung ist nach dem Gesetz nur eingeschränkt möglich, kann jedoch im Übertragungsvertrag unter  bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden. Auf der anderen Seite  bietet die Übertragung zu Lebzeiten auch erhebliche Vorteile.  Beispielhaft lassen sich etwa anführen:

Die  Motive, die letztlich zu einer Grundstückszuwendung führen, sind ebenso  vielfältig wie die sich daraus ergebenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. So werden in dem Vertrag je nach Motivation beispielsweise Abstandszahlungen an den Übergeber, Einräumung von Wohnrechten, Pflegeverpflichtung usw. vorgesehen. Der Phantasie sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Freilich sind auch hier wieder die steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall zu überprüfen.

Wir werden mit Ihnen einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertrag erarbeiten und die Auswirkungen im Einzelnen erörtern.